20 Anzeigen-Sonderveröffentlichung – Berufe – Ausbildung mit ZukunftWann beginnt die Arbeitszeit?Illustration: © Rawpixel.com - stock.adobe.comWas als Anfang und Ende der Tätigkeit giltWie viele Stunden habe ich heute gearbeitet?Für viele Beschäftigte eine zentrale Frage. Dazumuss man aber wissen, wann die Arbeitszeitoffiziell beginnt und endet. Beim Betreten desFirmengeländes, beim Start des Rechners oderdoch erst mit Beginn der Tätigkeit?In der Regel gilt: Die Arbeitszeit fange am Arbeitsplatzan, so Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.Bei einem Bürojob etwa zählt dann das Hinsetzen amSchreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren desComputers gilt somit bereits als ein Teil der Arbeit.Was noch zur Arbeitszeit zähltIn anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungengetroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatzbetreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehenmüssen. Anderswo sind bestimmte Hygienemaßnahmenvorgesehen, wie das Waschen vor dem Start derArbeitstätigkeit bei der Produktion von Lebensmitteln.Auch das zählt zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, erklärtSchipp.Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunschdes Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat einArbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte, so geben dieseden Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Arbeitnehmerdamit nicht am Arbeitsplatz ist. Diese Zeit zählt trotzdemzur Arbeitszeit.Arbeitszeit endet mit Verlassen des SchreibtischsUnd wann endet die Arbeitszeit? Bei flexiblenArbeitszeiten am Schreibtisch zählt auch erst dasVerlassen des Arbeitsplatzes als Ende der Arbeitszeit, soder Fachanwalt. Wer fixe Arbeitszeiten hat, muss daraufachten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten.Bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte zum Beispielstarker Verschmutzung ausgesetzt sind, zählt auch dasanschließende Waschen zur Arbeitszeit.Erfolgreich werben –wir helfen Ihnen bei der Umsetzung!Sie haben Fragen zu Anzeigen rund um Stellen- undKarrierethemen oder zum aktuellen Magazin„Berufe – Ausbildung und Studium Rhein-Main“?Ihre Medienberater stehen Ihnen kompetentmit Rat und Tat zur Seite.Gunnar JahnsTelefon (0 69) 75 01–41 19gunnar.jahns@rmm.deMaximilian EisenbarthTelefon (0 69) 75 01–41 72maximilian.eisenbarth@rmm.deDie nächste Ausgabe dieses Magazinserscheint im September 2025.Wie läuft die Krankmeldung?Fieber, Schüttelfrost, starke Schmerzen: Erkrankungen lassenselbst ein Telefonat kaum denkbar erscheinen. Beim Arbeitgeberkrankmelden müssen sich Beschäftigte dennoch – egal,ob man nun eine Arbeitsunfähigkeits bescheinigung braucht odernicht. Doch können das auch andere für einen übernehmen?Die kurze Antwort: Ja. „Die Meldung darf auch durch Dritte, zumBeispiel Familienmitglieder oder Freunde erfolgen“, erklärt derFachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Wichtig sei,dass man den Arbeitgeber so schnell wie möglich über dieArbeitsverhinderung in Kenntnis setzt. „Bevor man sich amSonntagabend mit hohem Fieber ins Bett legt, sollte man denArbeitgeber am besten schon informiert haben“, so Bredereck.Spätestens aber zum eigentlichen Arbeitsbeginn muss dieKrankmeldung erfolgt sein. Wie das geschieht, ist zweitrangig.Man muss also nicht zwangsläufig zum Hörer greifen. Auch eineMitteilung per E-Mail ist beispielsweise denkbar. „Soweitmöglich, ist eine persönliche Meldung auf den im Betriebüblichen Wegen am besten“, rät Bredereck. Wer Ärgerbefürchtet, sollte die rechtzeitige Krankmeldung späterbeweisen können.Illustration: © Анна Безрукова - stock.adobe.comPrint . Digital . LiveFrankfurter Neue Presse . Höchster Kreisblatt .Taunus Zeitung | Frankfurter Rundschau |F.A.Z. Rhein-Main | localjob.de
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