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Top Immobilien Frühjahr 2023

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6 Anzeigen-Sonderveröffentlichung Lösungen für die Energiewende Das können die neuen Wärmepumpen Die Wärmepumpe gilt als der Weg zur Energiewende. Aber sie ist nicht unumstritten, denn bisherige Modelle können in manchen Altbauten nicht genug Wärme liefern. Dazu gelten bestimmte Kältemittel als umweltschädlich. Auf der Energiemesse ISH in Frankfurt präsentierten die Hersteller ihre neuesten Entwicklungen. „Wer sich jetzt eine aktuelle Wärmepumpe zulegt, kann zuversichtlich sein, dass er ein gutes Gerät bekommt. Die technische Entwicklung hat in den letzten Jahren einen wahnsinnigen Fortschritt gemacht“, sagt Energieexperte und Fachjournalist Tim Geßler. Mehr Energieeffizienz für Altbauten Darf es etwas mehr sein? Wohnpark Nobilis in Limburg Eine echte Alternative zu Frankfurt! Verkaufsstart in Kürze 3D-Visualisierung. Die Ausführung kann davon abweichen Mit dem ICE nur ca. 20 Fahrtminuten zum Flughafen Frankfurt Frankfurter Str. 47 a-c 65549 Limburg - Optimale Verkehrsanbindung - Einzigartige Architektur - Exklusive Lage, Größen und Ausstattung - 77 bis 276 m² Wohn- und Nutzfläche - 26 Wohnungen, 45 TG-Stellplätze - Ökologisch und Nachhaltig - PV-Anlage, Wohnraumlüftung u.v.m. Weitere Informationen auf: Während im Neubau die Wärmepumpe Marktführer unter den Heizungsanlagen ist, sah es im Bestand schlechter aus. Denn Wärmepumpen arbeiteten lange nur effizient in Systemen mit einer niedrigen Vorlauftemperatur – das ist die Temperatur, die das Heizungswasser braucht, wenn es in die Rohre und Heizkörper strömt. Gut einsetzbar ist die Wärmepumpe immer schon bei Fußbodenheizungen. Aber Konvektoren und Radiatoren brauchen viel höhere Wassertemperaturen. Diese schafften bisherige Wärmepumpen oft nur mit mehr Strom – und damit höheren Betriebskosten. Aber das hat sich geändert. Jeder namhafte Hersteller hat Geräte im Programm, die nun effizient 65 bis 75 Grad schaffen. Zwar müssten Heizungsbauer und Hausbesitzer nach wie vor schauen, ob eine Wärme- Energieausweis befindet sich in Bearbeitung Kontakt: Email: info@czech-bau.de Tel.: 06479-248970 Mobil: 0174-3307630 WWW.CZECH-BAU.DE pumpe in einem bestimmten Gebäude die sinnvollste Heizungsart ist, sagt Geßler. „Aber es geht mehr, als die meisten glauben.“ Dabei kann man oft die bestehenden Heizkörper behalten. Das natürliche Kältemittel R290 Als besonders energieeffizient gelten sogenannte Propan-Wärmepumpen, die mit dem natürlichen Kältemittel R290 arbeiten. Für Katja Weinhold vom Bundesverband Wärmepumpe ist das Kältemittel mit der Kennung R290 eine der wichtigsten Entwicklungen am Markt. Denn dieses ist nicht nur wegen seiner besseren Energieeffizienz gefragt. Es gilt auch als umweltfreundlicher als die synthetischen Kältemittel aus Per­ und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Gelangen diese Stoffe in die Umwelt, bleiben sie dort mutmaßlich dauerhaft erhalten. Einige sind bereits verboten, weil sie als gefährlich gelten. Behörden mehrerer Länder, darunter Deutschland, streben ein weitgehend vollständiges Verbot der Stoffgruppe in der EU an. Übrigens: Wer sich eine Wärmepumpe mit umweltverträglichen Kältemitteln kauft, kann finanziell profitieren. Es gibt bei der staatlichen Förderung fünf Prozent Bonus für diese Entscheidung. Das Angebot auf dem Wärmepumpen-Markt gilt als knapp. Hausbesitzer sollten versuchen, sich eine Wärmepumpe mit R290 zu sichern, rät Tim Geßler. Und auch wenn man statt einer R290­Wärmepumpe „nur“ ein Gerät mit synthetischen Kühlmitteln bekommt, kann man sich sicher fühlen, so Katja Weinhold. „Diese Kältemittel in einer Wärmepumpe zirkulieren in einem geschlossenen Kreis. Und wenn eine Wärmepumpe entsorgt wird, wird das Kältemittel abgesaugt und recycelt.“ Das modernere Design Klobig, oft hässlich beige: Die Außeneinheiten der Wärmepumpen sind kein stylisher Hingucker. Je mehr in die Gärten einzogen, desto mehr Nachfragen kamen bei den Herstellern dazu an: Geht das nicht auch schöner? Zwar sind die neuen Modelle nach wie vor Kästen im Garten. Aber mehrheitlich nun in Schwarz, Anthrazit oder Grau gehalten. Außerdem wirken die neuen Geräte weniger wuchtig, haben oft ein geradliniges, moderner wirkendes Design. Der Ventilator liegt versteckter hinter Lamellen. Vor allem aber die Geräteteile im Haus haben sich gemacht. Sie sollen raus aus einem Keller und rein in den Wohnraum ziehen. Denn das spart Bauherren bei den hohen Baukosten entweder Fläche oder sie gewinnen mehr Wohnraum, weil der Heizungsraum wegfällt. So täuscht Samsungs Wärmepumpen-Einheit ganz gut vor, ein Kühlschrank zu sein. Bei Nibe sieht man den Kasten schon mal in der Garderobe. Und die Neuheit von Viessmann ist optisch sogar ein Möbelstück. Ihr Name: „Invisible“. Diese Heiz-, Kühlund Lüftungseinheit verschwindet inklusive aller Rohrleitungen in einer Art Wandschrank von nur 28 Zentimeter Tiefe. Dazu wird die Anlage nach Kundenwunsch zum Beispiel weiß lackiert, verspiegelt oder in Holzoptik gehalten. Fotos: dpa

7 Mietvertrag kündigen – worauf ist zu achten? Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. berät über Fristen und Wirksamkeiten Foto: Haus & Grund Frankfurt am Main e. V. Gemäß § 568 BGB erfolgt die Kündigung eines Mietvertrages schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift der kündigenden Partei, das heißt, alle Mieter oder Vermieter müssen die Kündigung eigenhändig unterzeichnen. Ein Anruf beim Vermieter, eine SMS oder WhatsApp­Nachricht reichen nicht aus, ebenso wenig ein Fax oder eine E­Mail, da hier die Unterschrift in der Regel nur auf elektronischem Weg dem Empfänger zugeht. Eine Ausnahme gilt gemäß § 126 a BGB, wenn die elektronische Signatur den Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht. Sofern ein Mieter die schriftliche Kündigung für den Mietvertrag von einem bevollmächtigten Stellvertreter anfertigen lässt, muss auch hier das Kündigungsschreiben eine eigenhändige Unterschrift tragen – nämlich die des Stellvertreters. Ferner muss der Stellvertreter eine Vollmachtsurkunde im Original beifügen. Die Kündigungsfrist des § 573 c BGB ist zu beachten sowie die genaue Bezeichnung und Lage der Mietsache, um Verwechselungen auszuschließen. Mündliche Information reicht nicht Eine wirksame Kündigung liegt immer dann erst vor, wenn sie garantiert dem Empfänger fristgerecht zugegangen ist, das heißt, die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zugehen. Unter dem Begriff „Zugang“ verstehen die Juristen, dass eine Erklärung „… so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit der Kenntnisnahme unter regelmäßigen Umständen damit zu rechnen ist.“ Das Landgericht Krefeld (Urteil vom 21.09.2022 ­ 2 S 27/21) hatte nun darüber zu entscheiden, wann eine Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Der Mieter hatte die schriftliche Kündigung am Abend des dritten Werktages des Monats um 22.30 Uhr in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen und vorab den Vermieter über die Gegensprechanlage mündlich über den Einwurf und den Inhalt des Schreibens informiert. Der Vermieter bestritt den Zugang am Abend und behauptet, die Kündigung sei erst am vierten Werktag zugegangen und somit verspätet, sodass die Kündigungsfrist sich entsprechend verlängert und das Mietverhältnis später beendet wird. Das Landgericht gab dem Vermieter recht, denn die bloße mündliche Information über den Einwurf wahrt das Schriftformgebot nicht. Ein Brief, der spätabends in den Briefkasten geworfen wird, geht normalerweise erst am nächsten Tag dem Empfänger zu, wenn mit der Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Im Interesse der Rechtssicherheit auf die Verkehrsanschauung kann es daher nicht Claudia Knöppel Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht darauf ankommen, ob der Empfänger zuvor (fern-)mündlich über den konkreten Inhalt der Kündigung informiert worden ist. Der Mieter hätte hier zur Nachtzeit nur versuchen können, den Brief persönlich an den Vermieter zu übergeben, um einen Zugang am dritten Werktag noch zu gewährleisten. Zu allen Fragen rund um den Erwerb, die Nutzung und die Vermietung des privaten Eigentums berät Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. seine Mitglieder.