4TOP IMMOBILIEN 04 l 2025Anzeigen-SonderveröffentlichungWas sich 2025 alles ändertNEUE REGELN FÜR HAUSBESITZER UND BAUINTERESSIERTEIm Jahresverlauf treten zahlreiche Neuerungen rund umsBauen und Wohnen in Kraft. Schwäbisch-Hall-Expertin KathrinMilich gibt einen Überblick über Entwicklungen, die fürBauherren, Immobilienbesitzer und Sparer wichtig werden.Grundsteuerreform2010 in Betrieb genommen wurdenSeit 2025 darf die alte Grundsteuer und bestimmte Emissionswertenicht mehr erhoben werden.überschreiten. Die Besitzer dieserDas BundesverfassungsgerichtÖfen hatten bis zum 31. Dezemberhatte die alten Einheitswerte als2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten,verfassungswidrig eingestuft, da sie auszutauschen oder stillzulegen.auf Immobilienwerten basieren, die Künftig gelten folgende Grenzwerte:erheblich vom heutigen Marktwert maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxidabweichen. Die ab 2025 zu zahlende pro Kubikmeter Abgas und maximalGrundsteuer wird Eigentümern0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmetermit dem Grundsteuerbescheid der Abgas. Die Emissionswertejeweiligen Kommune mitgeteilt. Der sind in den Geräteunterlagenerste Vorauszahlungstermin für die enthalten, alternativ kann auch derGrundsteuer war der 15. FebruarSchornsteinfeger die Abgaswerte2025. Eine unvermeidliche Folge der messen. Bei Missachtung droht einNeubewertung ist, dass es für einzelne Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.Eigentümer zu einer Mehr- oderMinderbelastung kommen kann. Smart MeterAb diesem Jahr ist der EinbauVerbot bestimmter Kaminöfen von intelligenten StromzählernDie nächste Stufe des Bundes-verpflichtend für Haushalte mitImmissionsschutzgesetzes tritt 2025 einem jährlichen Stromverbrauch vonin Kraft. Die Verordnung betrifft alle mehr als 6000 Kilowattstunden, einerHolz- und Kaminöfen, die zwischen Photovoltaikanlage mit mehr als siebendem 1. Januar 1995 und dem 21. März Kilowatt installierter Leistung odersteuerbaren Verbrauchseinrichtungenwie Wärmepumpen und Wallboxen fürE-Autos. Umgesetzt wird der Einbauder neuen Zähler schrittweise durchdie Messstellenbetreiber. Das Gesetzzur Digitalisierung der Energiewendesieht den flächendeckenden Einbauvon Smart Metern bis 2032 vor.Die Kosten für Verbraucher liegenzwischen 20 und 50 Euro pro Jahr– je nach Stromverbrauch undVorhandensein von Solaranlage,Wallbox und Wärmepumpe.CO 2-Abgabe2025 wurde die CO 2-Steuer von 45 auf55 Euro pro Tonne erhöht. Sie betrifftvor allem fossile Brennstoffe wieBenzin, Diesel, Heizöl und Erdgas.Die Erhöhung wirkt sich demnachauf die Preise für Kraftstoffe undHeizenergie aus. Bei einem wenigsanierten Einfamilienhaus, dasmit Gas beheizt wird (rund 20.000kWh/Jahr), sind das zusätzlicheHeizkosten in Höhe von 239 Euro.Was die EU-Gebäude-Richtliniefür Verbraucher bedeutetDie Europäische Union will bis2050 klimaneutral sein. Vor diesemHintergrund wurde die EuropäischeGebäudeenergieeffizienz-Richtlinie(EPBD) eingeführt. Sie legt fest,dass ab 2030 alle Neubautenemissionsfrei sein sollen undidealerweise mit Solaranlagenausgestattet sind. Bei Wohngebäudenmuss der durchschnittlichePrimärenergieverbrauch mitentsprechenden Maßnahmen bis 2030um mindestens 16 Prozent und bis2035 um mindestens 20 bis 22 Prozentgesenkt werden. Die Novelle der EPBDmuss nun bis Ende Mai 2026 noch innationales Recht überführt werden.Übrigens: Grundsätzlich gilt inDeutschland laut GEG eine Pflichtzur energetischen Sanierungvon Immobilien nach einemBesitzerwechsel. Selbst wer alslangjähriger Eigentümer davon bishernicht betroffen war, sollte idealerweisefrühzeitig Rücklagen für künftigeenergetische Sanierungen aufbauen.Foto: ©Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com
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