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Top Immobilien Herbst 2024

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Magazin zum Bauen, Wohnen und Leben in Rhein-Main

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4 Anzeigen-Sonderveröffentlichung Lage ist nicht mehr alles Energieeffizienz zählt beim Wohnungskauf – Frankfurt mit hohen Aufschlägen für guten Standard Energieeffizienz ist in den vergangenen Jahren auf der Kriterienliste für Immobilienkäufer deutlich nach oben gerückt. Dazu kommen die Anforderungen an Wohnungsbesitzer, die sich aus der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ergeben. Wer also gleich eine Wohnung mit guter Energieeffizienzklasse A+, A, B, C oder D kauft, beziehungsweise auf diesen Standard saniert, hat Vorteile. Erstens lassen sich so laufende Nebenkosten sparen, da die Energiekosten pro Quadratmeter etwa in der Energieeffizienzklasse B nur etwa halb so hoch sind wie in der schlechten Energieeffizienzklasse E. Zweitens werden so oft nachfolgende Ausgaben für die energetische Sanierung eingespart. Das sollten Interessenten bei der Auswahl einer Wohnung einbeziehen. Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat die Immobilienangebote in den 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands untersucht und gibt im Postbank Wohnatlas einen Überblick über die regionalen Preisabstufungen zwischen den beiden untersuchten Kategorien von Energieeffizienz. Im Durchschnitt über alle Regionen ist in etwa jeder dritten der 2023 unter Angabe der Energieeffizienzklasse angebotenen Eigentumswohnungen die Energieeffizienz gut oder sehr gut. Doch den Erwerb nur von diesem Kriterium abhängig zu machen greift zu kurz, denn Käufer zahlen zumeist einen Aufpreis für diesen energieeffizienten Wohnraum. Der Anteil der angebotenen Eigentumswohnungen mit guter und sehr guter Energieeffizienz (Energieeffizienzklassen A+, A, B, C und D) ist in Deutschland nicht gleich verteilt. In 38 Regionen sind nur wenige derartige Wohnungen zu finden. Den niedrigsten Anteil hat der Vogelsbergkreis in Hessen mit 9,4 Prozent. Ebenfalls gering ist der Anteil im brandenburgischen Landkreis Uckermark (13,3 Prozent) und dem Landkreis Kusel in Rheinland- Pfalz (18,8 Prozent). Es folgen zwei weitere hessische Landkreise: Werra-Meißner-Kreis und Hersfeld-Rotenburg (je 19 Prozent). Preisaufschläge in den Big 7 Im Durchschnitt über die größten sieben Metropolen weisen 35,6 Prozent der angebotenen Eigentumswohnungen eine gute oder sehr gute Energieeffizienz auf. Den höchsten Anteil an Wohnungen mit Effizienzklasse D und besser bieten München und Berlin, den geringsten Prozentsatz hat Stuttgart. In München beträgt die Preisdifferenz zwischen Angeboten mit und ohne gute Energieeffizienz durchschnittlich beachtliche 1727 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt zahlen Käufer von Eigentumswohnungen in den Big 7 immer einen Aufschlag für einen besseren energetischen Standard. Die zweithöchste Preisdifferenz zwischen Angeboten mit guter und schlechter Energieeffizienz besteht in Frankfurt. In der Mainmetropole zahlen Immobilienkäufer durchschnittlich 1577 Euro mehr für Eigentumswohnungen mit Energieeffizienzklasse D und besser. Die berechnete Höhe der durchschnittlichen Mehrkosten hilft Kaufinteressierten, die Wahl zwischen einer energieeffizienteren Wohnung und einer Eigentumswohnung mit den schlechteren Energieeffizienzklassen E, F, G und H zu treffen. „In Regionen mit überdurchschnittlich teuren energieeffizienten Wohnungen lohnt sich womöglich die Sanierung einer älteren bzw. weniger energieeffizienten Immobilie“, sagt Manuel Beermann, verantwortlich für das Immobiliengeschäft der Postbank. „Die Höhe der Kosten ist stark vom Einzelfall abhängig. Dabei spielt auch die Anzahl der Wohneinheiten eine Rolle, denn energetische Sanierung ist Sache der Eigentümergemeinschaft.“ Energetische Sanierung zahlt sich steuerlich aus Wärmedämmung, Heizungswechsel, neue Fenster und Türen: Wer seine selbst genutzte Immobilie von einer Fachfirma energetisch sanieren lässt, kann davon steuerlich profitieren. Denn 20 Prozent der Kosten sind über mehrere Jahre hinweg mit der Steuererklärung absetzbar, bei maximal 40.000 Euro ist allerdings Schluss. „Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass das ausführende Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung über die energetische Sanierung ausstellt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dafür muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden, den das Bundesfinanzministerium bereitstellt. Ohne diese Fachbescheinigung gibt es keine steuerliche Förderung. Details zur Regelung Eigentümerinnen und Eigentümer sollten darum darauf achten, dass die ausführenden Fachunternehmen ihnen die entsprechende Bescheinigung nach Fertigstellung der Maßnahme aushändigen. Denn die Steuererleichterung muss mit der Steuererklärung des Jahres beantragt werden, in dem die jeweilige Baumaßnahme abgeschlossen wurde. Später ausgestellte Dokumente nützen nichts mehr. Die Regelung gilt bereits seit 2020 für die energetische Sanierung von Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Im Jahr der Fertigstellung und dem darauffolgenden können jeweils sieben Prozent der angefallenen Kosten, höchstens aber je 14.000 Euro, steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr darauf sind noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen absetzbar, maximal aber 12.000 Euro. Steuerlich begünstigt sind in Summe höchstens 40.000 Euro. Voll ausschöpfen können den Bonus daher jene Bauherren, deren Sanierungskosten sich auf 200.000 Euro belaufen.