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10 Anzeigen-Sonderveröffentlichung Wärmepumpe ja oder nein? Im Trend, aber auch das richtige für mein Haus? Wärmepumpen sind in privaten Neu- schaft Co2online sagt über Wärme- bauten der neue Heizungsstandard. Für pumpen im Vergleich zu Öl- und Gas- Altbauten sind sie nicht immer das rich- heizungen: „In vielen Fällen ist die Wär- tige. Das sollten Eigentümer vor ihrer mepumpe die bessere Wahl – vor al- Wahl für die Heiztechnologie wissen. lem, wenn sehr effiziente Modelle ein- Die Wärmepumpe gilt als die um- gesetzt werden, das Gebäude gut ge- weltfreundliche und zukunftssichere dämmt und das Heizsystem mit Solar- Alternative zur Öl- und Gasheizung. Im energie kombiniert wird.“ vergangenen Jahr wurden über 40 Entscheidend ist für diese Frage Prozent der Neubauten damit ausge- aber im Einzelfall die Vorlauftempera- stattet. Das mag auch daran liegen, tur der Heizung. „Je geringer sie ist, dass Wärmepumpen großzügig vom desto effizienter arbeitet die Wärme- Staat gefördert werden. Aber sind sie pumpe und umso weniger Strom wird wirklich für jeden die beste Lösung? verbraucht“, erklärt Martin Sabel vom von 3 bis 5“, sagt Stefan Materne. Und den“, sagt Alexander Steinfeldt. Seiner Erreicht die Wärmepumpe das von der Bundesverband Wärmepumpe. „Als die Vorlauftemperatur liegt am besten Ansicht nach ist es schwierig und auf- Politik anvisierte Ziel, über 65 Prozent Erfüllungsoption für das anvisierte unter 50 Grad Celsius. wendig, aber nicht unmöglich, in ei- Erneuerbare Energien zu nutzen? Oder droht mir nach ein paar Jahren der Austausch? Ziel, über 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, ist sie aber auf jeden Fall geeignet.“ Ist mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet? nem Altbau vernünftige Vorlauftemperaturen zu erreichen. „Wenn das nicht ganz gelingt, kann man zur Wärme- Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrie- Wann arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich? Die geringe Vorlauftemperatur lässt sich in energieeffizienten Gebäuden erreichen, die Flächenheizkörper oder pumpe zusätzlich eine Gasheizung kombinieren. Aber das wäre nur die zweite Wahl“, so der Experte Steinfeldt. ben werden. Experten sind optimistisch, dass das bei Wärmepumpenheizungen gelingt – vorausgesetzt, sie sind richtig dimensioniert und installiert. „Wärmepumpen sind ohne Frage Die wichtige Kennzahl ist eine möglichst hohe Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe. Sie gibt Auskunft über die Effizienz des Heizsystems. Eine Jahres arbeitszahl von 4 bedeutet bei- ausreichend dimensionierte andere Heizkörper haben und eventuell mit Solarthermie unterstützt werden. „Im Neubau gehören diese Eigenschaften bereits zum Standard, im Gebäudebe- Manche Wärmepumpen erzeugen Geräusche, die Nachbarn stören können. Wie kann ich das verhindern? zukunftsfähig und sollen eine tragen- spielsweise, dass aus 25 Prozent stand müssen sie eventuell erst durch „Schall ist durchaus ein Thema, an das de Rolle bei der Energiewende spie- Strom 75 Prozent Umweltwärme ge- Sanierungsmaßnahmen erreicht wer- Hauseigentümer schon bei der Pla- len“, sagt Stefan Materne vom Team wonnen wird. Konkret heißt nung denken sollten“, rät Mar- Energieberatung der Verbraucherzen- das für Ihr Haus: „Eine opti- tin Sabel. „Luft-Wasser-Wär- trale. Und Alexander Steinfeldt von der mal laufende Wärmepumpe mepumpen, die ihre Energie gemeinnützigen Beratungsgesell- erreicht Jahresarbeitszahlen aus der Luft ziehen, erzeugen beispielsweise große Volumenströme, die Geräusche im Ventilator verursachen. Deshalb ist es wichtig, das System fachgerecht zu installieren und die notwendigen Abstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten.“ Der Online-Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe hilft bei der Einschätzung von Modellen und geeigneten Standorten für diese. Mit gezielten Maßnahmen lässt sich der Schall deutlich reduzieren: „Nach Möglichkeit sollte eine Installation auf oder vor harten Flächen und Wänden vermieden werden“, rät Alexander Steinfeldt. „An diesen Flächen wird der Schall reflektiert und damit die Lautstärke der Betriebsgeräusche verstärkt.“ Wer die Anlage im Raum aufstellt, könne mit Gummifüßen und einer umlaufenden Nut am Aufstellort sowie Schlauchleitungen statt Rohre die Lärmbelastung reduzieren. Fotos: dpa

11 Kann der Mieter freiwillig auf die monatliche Verbrauchsinformation verzichten? Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. informiert über die neue Heizkostenverordnung Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Heizkostenverordnung verpflichten die Haus- und Wohnungseigentümer – bis auf einige wenige Ausnahmen –, die Heiz- und Warmwasserkosten einer Zentralheizung verbrauchsabhängig auf die Mieter umzulegen. Fernablesbare Geräte Die hierfür erforderlichen Verbrauchserfassungsgeräte muss der Eigentümer in das Gebäude einbauen lassen. Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung in 2021 dürfen dies ausschließlich nur noch fernablesbare Geräte sein. Bestehende Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 ersetzt werden. Neu ist aber auch, dass seit dem 1. Januar 2022 für die bereits eingebauten und fernablesbaren Geräte gilt, dass dem Nutzer, in der Regel also dem Mieter, monatlich Verbrauchsinformationen mitgeteilt werden müssen. Kostenpflichtiger Service Viele Mieter signalisieren derzeit ihren Vermietern, dass sie dies gar nicht wollen und bitten ihren Vermieter davon abzusehen, den kostenpflichtigen Service in Auftrag zu geben. Gregor Weil, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. Stimmt dieser der Bitte der Mieter zu und sieht von einer entsprechenden Beauftragung des Abrechnungsunternehmens ab, besteht dennoch die Gefahr für den Vermieter, dass einzelne Mieter dies bei der späteren Betriebsund Heizkostenabrechnung bemängeln. Denn § 2 der Heizkostenverordnung normiert, dass die Regeln der Heizkostenverordnung rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen immer vorgehen, soweit es sich nicht um ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, von denen eine Wohnung der Vermieter selbst bewohnt. Der Vermieter sollte daher ganz genau überlegen, ob er dem Wunsch der Mieter entspricht oder nicht doch den für ihn auf die Mieter umlegbaren Verbrauchsinformationsdienst bei seinem Abrechnungsdienstleister beauftragt. Sie haben Fragen zu diesem Thema oder einem anderen Thema rund um Ihr privates Eigentum, sind aber noch nicht Mitglied bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.? Das Eigentümerportal von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. kann auch von Nichtmitgliedern kostenfrei für Erstinformationen in Anspruch genommen werden. Testen Sie uns unter www.haus-grund.org. Rechtsberatung rund um meine Immobilie? Dafür habe ich jemanden: Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.! Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. unterstützt Sie mit erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei allen rechtlichen Fragen rund um Vermieten, Verwalten und Wohnungseigentumsgemeinschaft. Mehr als 10.500 Mitglieder im Rhein-Main-Gebiet vertrauen auf unsere Kompetenz. Fragen Sie uns. Wir freuen uns auf Sie. Haus & Grund Frankfurt am Main e. V. Grüneburgweg 64, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95 92 91-0 E-Mail: willkommen@haus-grund.org Fachwissen – jetzt auch für die Ohren Jetzt reinhören und mehr wissen: Der neue Podcast für Eigentümer und Vermieter von Haus & Grund Frankfurt am Main erklärt kurzweilig und verständlich juristische Themen rund um Vermieten, Verwalten und Wohnungseigentum. www.haus-grund.org Hier finden Sie uns: Foto: Haus & Grund Frankfurt am Main e. V. Grafik: © HeGraDe | Adobe Stock Apple Podcast Spotify Foto: © MARIIA | Adobe Stock